Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MBL Metallbau Löseckeh

1. Verkaufs- und Lieferbedingungen: Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprochen haben.

2. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit des für uns zuständigen Gerichtsortes. Für das Mahnverfahren wird immer die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts vereinbart.

3. Angebote, Leistungsumfang: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der Materialauswahl, der Konstruktion sowie der Bauart behalten wir uns vor, sofern diese nicht der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Gültigkeit: 60 Tage

4. Lieferfristen: Angegebene und vereinbarte Liefertermine und –fristen gelten nur annähernd als vereinbart; sie werden nach Möglichkeit fristgerecht eingehalten. Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, die der Lieferer trotz Sorgfalt nicht abwenden konnte. Ob im Werk des Lieferers oder seines Vorlieferanten der Verzug eintritt – z.B. durch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder behördliche Eingriffe – so sind Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen. Der Verkäufer hat dem Käufer solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Die Lieferfrist beginnt mit der Klärung aller technischen Details, frühestens mit der Aufnahme des Aufmaßes, bzw. der Bestellung durch den Käufer.

5. Preise: Die Preise sind immer freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet. Leistungen die nicht zu den Haupt- und Nebenleistungen gehören, wie z.B. Fundamentarbeiten müssen zusätzlich vergütet werden. Unvorhersehbare Preiserhöhungen von Material, Herstellung und Transportkosten, die nach Auftragserteilung eintreten, berechtigen zu einer Preisanpassung. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen einer hierdurch bedingten Preisanpassung ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig.

6. Zahlungsbedingungen: Der Kaufpreis ist nach Lieferung bzw. Fertigstellung der Montagearbeiten fällig, sofern keine Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Der Käufer versichert, dass er den finanziellen Verpflichtungen in vollem Umfang fristgerecht und unaufgefordert leisten kann und wird. Skonto wird nur nach vorheriger Absprache gewährt. Sollte der Käufer nicht in der vereinbarten Zeit seiner Zahlung nachgekommen sein, wird der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz in Rechnung stellen. Eine Aufrechnung der Forderung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen möglich. Sofern dem Verkäufer, nach Vertragsabschluss Auskünfte zugehen, wonach die Gewährung eines Kredites in der sich im Auftrag ergebene Höhe an den Käufer nicht völlig unbedenklich sind, wenn sich Tatsachen ergeben, die ein Zweifel zulassen oder eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bedeuten, ist der Verkäufer berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Sollten Teilzahlungen vereinbart worden sein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, sofern der Verkäufer mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug ist. In diesem Fall ist eine Kündigung der Ratenvereinbarung oder eine Mahnung nicht erforderlich.

7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Soweit die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist, verpflichtet sich der Verkäufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, dem Verkäufer die Demontage der Ware, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten. Die Demontage sowie die dadurch entstandenen Kosten hat der Käufer zu tragen.

8. Gewährleistung: Wir übernehmen keine Gewährleistung für solche Sachmängel, die auf nicht vertragsgemäßer Verwendung, normale und technisch bedingten Verschleiß, fehlerhaften oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer oder Witterungseinflüssen beruhen, sofern diese Umstände nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Werden unsere Einbau-, Betriebs oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen oder Verbrauchsmaterial verwendet werden, die nicht dem Original entsprechen, so entfällt die Gewährleistung, wenn die Mängel hierauf zurückzuführen sind. Bei berechtigen Mängel kann der Käufer erstmal nur Nacharbeit verlangen. Diese erfolgt durch den Verkäufer entweder durch Mängelbeseitigung oder Austausch der beschädigten Ware. Preisminderungen oder Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers sind nur möglich, wenn der Verkäufer die Nacharbeit verweigert, diese fehl schlägt unmöglich ist oder dem Käufer unzumutbar ist.

9. Haftungsausschluss: Schadenersatzansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters verschuldet. Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.